Mit dem Kauf/Umzug meiner Schweinchen, erklärt sich der neue Besitzer mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden:
Gewährleistungsrecht nach EU-Verordnung
Das neue EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatleute eine Garantie bzw. Gewährleistung von einem Jahr und/oder Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen. Es sei denn, man schließt dies ausdrücklich aus.
Was ich hiermit mache.
Tiere sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
Oben genannte Abgabebedingungen bleiben hiervon unberührt
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